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Nach einem langjährigen Verbot, das als Reaktion auf die BSE-Krise (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) eingeführt wurde, hat die EU eine Regelung zur Wiederverwertung von tierischen Proteinen in der Nutztierfütterung bereits seit September 2021 in Kraft gesetzt.

Die Schweiz plant aufgrund von Überlegungen zur Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz die Verfütterung bestimmter tierischer Proteine an Nutztiere unter strengen Auflagen ebenfalls wieder zu erlauben. Dies betrifft insbesondere die Verfütterung von verarbeitetem Protein von Schweinen an Geflügel und umgekehrt von Geflügel an Schweine.

Um Ängsten entgegenzuwirken, braucht es eine sorgsame, ehrliche und faktenbasierte Kommunikation gegenüber der Gesellschaft, Interessengruppen und Medien. Pluswert konzipiert, textet und gestaltet.

Nutztiergesundheit Schweiz: Verfütterung von verarbeiteten tierischen Eiweissen

Aktueller Stand April 2024
Eine öffentliche Vernehmlassung zu den geplanten Verordnungsänderungen fand vom 11. September 2023 bis zum 15. Dezember 2023 statt. Die endgültige Umsetzung und das Inkrafttreten der neuen Regelungen stehen noch aus.

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